Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der KUTTIG Computeranwendungen GmbH (KUTTIG GmbH) (Stand: 01.12.2009)

§ 1 Allgemeines

1.1    Wir liefern ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.

1.2    Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich durch unseren Außendienst getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3    Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße u. a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.


§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1    Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Die Verpackung wird nach Aufwand gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Gegenüber Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB (Unternehmer, Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) legen wir den bei Lieferung geltenden Mehrwertsteuersatz zugrunde.

2.2   Unsere Preise für Dienstleistungen gelten, wenn diese während unserer regulären Kernarbeitszeiten, werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr, erbracht werden. Für Arbeiten außerhalb dieser Kernarbeitszeiten berechnen wir Zuschläge wie folgt:

Werktags zwischen 17.00 und 20.00 Uhr: 25%
Werktags zwischen 20.00 und 9.00 Uhr: 100%
An Wochenenden/Feiertagen: 100%

Abweichungen hierzu gelten nur, wenn diese separat schriftlich vereinbart wurden.

2.3    Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen; andernfalls gilt der in der Auftragsbestätigung angeführte Preis. Gegenüber Personen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB sind wir zu Preiserhöhungen auch dann berechtigt, wenn die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt und die auf unserer Ware liegenden Kosten zwischen Vertragsschluss und Lieferung steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben.

2.4    Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen rein netto. Skonti werden grundsätzlich nicht gewährt, es sei denn, eine abweichende Zahlungsbedingung ist im Einzelfall schriftlich vereinbart.

2.5    Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Käufer eine Person im Sinne des § 310 Abs 1 Satz 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

2.6    Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

2.7    Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers herabzusetzen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt bereits hierdurch sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet.

2.8    Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten gemäß vorstehend Ziffer 6. können wir vom Käufer Sicherheit verlangen.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

3.1    Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.

3.2    Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend Ziff. 3.-5. auf uns übergeht. Zu anderen Vergütungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

3.3    Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits je an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.

3.4    Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet - sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten - dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.

3.5    Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir uns vor.

3.6    Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterver-äußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.


§ 4 Lieferzeit

4.1    Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich.

4.2    Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

4.3    Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Import-schwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.


§ 5 Versand und Gefahrübergang


5.1    Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Käufers. Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der Käufer.

5.2    Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten.

5.3    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Ähnliches übernehmen. Haben wir dem Käufer angezeigt, dass die Ware versand- oder abholbereit ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn er die Ware nicht abruft oder abholt und wir ihm hierzu erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben. Vorstehende Vorschriften gelten nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.


§ 6 Pflichtverletzung wegen Mängel

6.1    Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt.

6.2    Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware.

6.3    Sofern wir Ansprüche gegen unsere Lieferanten haben, erfolgt unsere Haftung durch Abtretung dieser Ansprüche an den Käufer, der diese Abtretung für diesen Fall bereits hierdurch annimmt. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Lieferanten entstehen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kostenauslösende Maßnahmen, insbesondere die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit uns abgestimmt werden.

6.4    Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant, gegenüber dem Käufer zu haften, beschränkt sich unsere Haftung auf die Nacherfüllung, d. h. nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware bzw. die ausgetauschten Teile muss der Käufer an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir hierzu nicht in der Lage, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kauf zu mindern.

6.5    Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Verbrauchsgüterkauf.

6.6.   Unsere Haftung wegen Mängeln beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

6.7    Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1,4 Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Troisdorf. Gerichtsstand - auch im Wechsel- und Scheckprozess - ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Troisdorf bzw. AG Siegburg/LG Bonn.

§ 8 Schlussbestimmungen

8.1      Auch bei Lieferungen in's Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.2    Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr unserer Waren verursacht werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.

8.3    Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Geschäftsbedingungen der KUTTIG Computeranwendungen GmbH für die Inanspruchnahme von Rechenzentrumsleistungen (Stand: 01.12.2009)

Präambel

Die KUTTIG Computeranwendungen GmbH ("KUTTIG"), Frankfurter Str. 35, 53840 Troisdorf, erbringt ihre Dienste im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme ihrer Rechenzentrumsleistungen ("RZ-Dienst") ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§1 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten von KUTTIG kommt ausschließlich schriftlich zustande oder elektronisch, sofern KUTTIG und der Kunde gleichlautende Vertragsdokumente mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen.


§2 Leistungsumfang / Vergütung

1. Der Umfang der Leistungen und die Vergütungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots von KUTTIG.

2. Die Leistungspflicht von KUTTIG beschränkt sich auf die Bereitstellung von Leistungen im Rahmen des Betriebs eines Rechenzentrums. KUTTIG stellt keine eigenen Inhalte zur Nutzung bereit, sondern ermöglicht lediglich dem Kunden und weiteren Nutzern, ihre eigenen Inhalte auf der Plattform einzustellen.

3. Soweit die Leistung des Vertrags nicht ausschließlich die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet beinhaltet, ist der Kunde alleine dafür verantwortlich, dass die Voraussetzung für eine bis zum Endgerät voll transparente IP-basierte Verbindung geschaffen wird.

4. KUTTIG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zu erbringenden Leistungen und die zu erhebenden Entgelte zu ändern. KUTTIG bietet in diesem Fall dem Kunden geänderte Bedingungen bzw. Leistungen oder Entgelte an; dabei weist KUTTIG den Kunden ausdrücklich schriftlich oder per e-mail auf das Recht hin, der Geltung der geänderten Bedingungen, Leistungen oder Entgelte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich zu widersprechen. Falls der Kunde nicht fristgerecht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen, Leistungen und/oder Entgelten fortgesetzt. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist KUTTIG berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 3 (2) zu beenden.

5. Soweit KUTTIG kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.


§ 3 Laufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag wird für die von dem Kunden bei Vertragsschluss individuell gewählte Mindestlaufzeit geschlossen. Wurde keine individuelle Mindestlaufzeit bei Vertragsabschluß vereinbart, so beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Wird der Vertrag nicht gemäß § 3 (2) fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um sechs Monate.

2. Der Vertrag kann schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, jedoch nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß § 3 (1).

3. Beiden Parteien bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund ist für KUTTIG insbesondere gegeben:

- wenn ein Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug gerät
- wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug gerät
- wenn der Kunde gegen die Verpflichtung gemäß § 4 (2) oder § 4 (3) oder nach erfolgter Abmahnung oder wiederholt gegen die Verpflichtungen gemäß § 4 (4) oder § 4 (5) verstößt
- wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.


§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von KUTTIG sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

1. die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde KUTTIG die entstandenen Kosten zu erstatten;

2. die Dienste von KUTTIG nicht missbräuchlich und ausschließlich nur im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Marken- und Namens- sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter, zu verletzen;

3. keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten einzustellen oder anzubieten, insbesondere keine Informationen anzubieten oder zu übermitteln, die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchen Inhalten - beispielsweise durch Setzen von Hyperlinks - hinzuweisen;

4. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere

- Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben sowie

- ein Passwort für den Zugang zu den Diensten von KUTTIG nicht für die Nutzung anderer Dienste Dritter im Internet zu nutzen und

- die Nutzung des Dienstes unter Berücksichtigung der Vorgaben von KUTTIG zum ordnungsgemäßen Ausloggen zu beenden;

5. sämtliche Dateien, die er innerhalb eines Dienstes auflädt zuvor mit einem aktuellen Prüfprogramm auf Viren, Würmer, trojanische Pferde und ähnliche die Integrität von Dateien und / oder Computerhardware und ¿Software beeinträchtigende Bestandteile zu überprüfen und nur Dateien aufzuladen, die frei von solchen Bestandteilen sind.

§ 5 Zulassung von weiteren Nutzern durch den Kunden

1. Der Kunde ist befugt, weiteren Personen die Berechtigung zur Nutzung des Dienstes einzuräumen ("weitere Nutzer"). Der Kunde hat in diesem Fall die weiteren Nutzer darauf zu verpflichten, die Bestimmungen des Vertrags mit KUTTIG und insbesondere die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befolgen.

2. Es kommt kein Vertrag zwischen dem weiteren Nutzer und KUTTIG zustande. Der Vertrag zwischen dem Kunden und KUTTIG entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten des weiteren Nutzers.

3. Der weitere Nutzer ist Erfüllungsgehilfe des Kunden bezüglich des zwischen dem Kunden und KUTTIG geschlossenen Vertrages.

4. Der Kunde hat den weiteren Nutzer über die Verpflichtungen nach diesem Vertrag, insbesondere über die Verpflichtungen gemäß § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuklären und für die Befolgung dieser Verpflichtungen durch den weiteren Benutzer Sorge zu tragen und einzustehen.


§ 6 Haftungsbeschränkung

1. Für Personenschäden haftet KUTTIG uneingeschränkt.

2. Für sonstige Schäden haftet KUTTIG nur, wenn der Schaden von KUTTIG, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. KUTTIG haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

3. KUTTIG haftet nicht für die vom Kunden, den weiteren Nutzern oder sonstigen Dritten aufgeladenen, gespeicherten, heruntergeladenen oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Daten und Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde oder Dritte rechtmäßig handeln, indem sie Daten aufladen, speichern oder herunterladen.

4. KUTTIG haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht gegenüber Dritten, insbesondere nicht gegenüber anderen berechtigten weiteren Nutzern des Dienstes.

5. KUTTIG haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht für Leistungen, die Dritte auf der Grundlage eines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erbringen.

6. Zwingende gesetzliche Regelungen wie das Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.


§ 7 Software

KUTTIG räumt dem Kunden mit dem Vertragsschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses das Recht ein den Leistungen des RZ-Dienstes zu nutzen. Eine Einräumung von Rechten an der Software ist damit nicht verbunden.


§ 8 Gewährleistung

1. KUTTIG gewährleistet gegenüber dem Kunden eine Verfügbarkeit des Dienstes von mindestens 97,5% im Jahresdurchschnitt. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Wartungsarbeiten nicht berücksichtigt, die maximal einmal pro Woche mit einer Maximaldauer von zwei Stunden durchgeführt werden und dazu führen können, dass der Dienst zu dieser Zeit nicht verfügbar ist. Nicht berücksichtigt werden ferner solche Einschränkungen der Verfügbarkeit, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von KUTTIG liegen, insbesondere im Bereich der Zugangsvermittlung zum Internet vom Kunden bis zum Rechenzentrum von KUTTIG.

2. KUTTIG gewährleistet, dass Daten, die aufgeladen werden, während der Vertragslaufzeit oder, sofern dies individuell vereinbart wurde, für einen bestimmten Zeitpunkt darüber hinaus, inhaltlich unverändert bereitgehalten werden.

3. KUTTIG ist berechtigt, Daten, die nach Erkenntnis von KUTTIG Viren, Würmer, trojanische Pferde und ähnliche die Integrität von Dateien und Computerhardware und ¿Software beeinträchtigende Bestandteile enthalten, nicht zur Speicherung, und zum Abruf zuzulassen. KUTTIG wird, sofern KUTTIG solche Daten entdeckt, den Kunden darüber unverzüglich informieren. Sofern durch solche Daten die Integrität des Dienstes von KUTTIG oder der Einrichtungen Dritter unmittelbar gefährdet ist, kann KUTTIG solche Daten zur Vermeidung von Schäden auch ohne vorherige Information des Kunden löschen, wenn die Gefährdung mit angemessenem finanziellen und zeitlichen Aufwand nicht in anderer Weise zu beseitigen ist.


§ 9 Haftung des Kunden und Freistellung von KUTTIG

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die KUTTIG und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von KUTTIG oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Der Kunde stellt KUTTIG insoweit von jeglicher Haftung einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei.

§ 10 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Dienstes, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind Entgelte monatlich zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

2. Die Zahlung erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung, etwa durch Einzugsermächtigung, Kreditkatenzahlung oder per Rechnung.

3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist KUTTIG berechtigt, den Zugang zum Dienst zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

4. Bei Zahlungsverzug ist KUTTIG außerdem berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz zu berechnen.

5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, z.B. aufgrund einer höheren Zinsbelastung, bleibt vorbehalten.

§ 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche von KUTTIG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 12 Höhere Gewalt

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die KUTTIG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen = hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, hat KUTTIG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen KUTTIG die Lieferung bzw. Leistung währen der Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, nicht zu erbringen.

§ 13 Datenschutz; Speicherung von Inhalten; Einsicht

1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 des Teledienstedatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass KUTTIG seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

2. KUTTIG darf personenbezogene Daten des Kunden insbesondere erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über den Dienst einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zur Bereitstellung des Dienstes und zum ordnungsgemäßen Ermitteln der Entgelte sowie deren Nachweis erforderlich ist.

3. Der Kunde willigt darin ein, dass Bestandsdaten durch KUTTIG erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist.

4. Entsprechendes gilt für personenbezogene Daten der weiteren Nutzer. Der Kunde verpflichtet sich, die weiteren Nutzer diesbezüglich zu informieren.

5. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird KUTTIG die vom Kunden oder den weiteren Nutzern gespeicherten Inhalte nach Wunsch des Kunden löschen, für eine bestimmte Zeit speichern (gegen entsprechendes Entgelt) oder/und dem Kunden auf einer CD-ROM zur Verfügung stellen.

6. KUTTIG behält sich vor, die vom Kunden und den weiteren Nutzern gespeicherten Inhalte einzusehen, wenn Hinweise vorliegen, nach denen diese Inhalte sitten-, rechts- oder vertragswidrig sein können.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KUTTIG abtreten.

2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung Köln.

3. Es findet deutsches Recht Anwendung.

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Allgemeine Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der KUTTIG GmbH (Stand: 01.12.2009)

§ 1 Allgemeines

Unsere Verträge werden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Einkaufsbedingungen abgeschlossen. Dies gilt auch für künftige Geschäfte mit dem Lieferanten. Abweichenden Bedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen; diese werden auch nicht durch die Annahme der Ware ohne nochmaligen ausdrücklichen Widerspruch anerkannt


§ 2 Bestellungen

1. Es gilt allein der Inhalt unserer schriftlichen Bestellungen. Mündlich erteilte Aufträge oder Nebenabreden erlangen erst durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit

2. Unsere Auftrage sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir an unseren Auftrag nicht mehr gebunden.

3. Durch die Auftragsbestätigung garantiert der Lieferant, dass die bestellte Ware die von uns geforderte Beschaffenheit aufweist.

 
§ 3 Liefertermine

Die in unserer Bestellung genannten Liefertermine sind verbindlich. Hat der Lieferant den vereinbarten Liefertermin nicht eingehalten und haben wir ihm zur Lieferung erfolglos eine angemessene Frist gesetzt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Droht eine Verzögerung der Lieferung, ist uns hiervon unter Angabe der Gründe unverzüglich Mitteilung zu machen.


§ 4 Lieferung

Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Lieferanten frei Haus an unsere Geschäftsadresse oder den von uns angegebenen Lieferort. Die Kosten für Verpackung Fracht und Versicherung trägt der Lieferant.

Soweit im Einzelfall Lieferung ab Werk vereinbart ist, hat der Lieferant für die für uns günstigste Verfrachtung und für die richtige Deklaration zu sorgen. Auch in diesem Fall haftet der Lieferant für Transportschäden.

 
§ 5 Pflichtverletzung wegen Mängel

1. Der Lieferant garantiert, dass die gelieferte Ware den für ihre Verwendung geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dem neuesten Stand der Technik entspricht und keine Rechte Dritter verletzt.

2. Mangel der gelieferten Ware, soweit sie bei der Untersuchung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden können, zeigen wir dem Lieferanten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an. Mangel, die bei einer solchen Untersuchung nicht erkennbar waren, zeigen wir innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis an. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Mängelrüge an den Lieferanten.

3. Der Lieferant haftet uns für sämtlichen aus der Verletzung einer vertraglichen Pflicht entstehenden Schaden. Die Haftung des Lieferanten für Mängelansprüche beträgt mindestens 24 Monate ab Übergabe der Ware an den Endkunden (Verbraucher), maximal jedoch fünf Jahre nach Übergabe der Ware an uns; § 479 Abs. 2 bis 3 BGB findet Anwendung.

 
§ 6 Produkthaftung

Der Lieferant wird uns von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen, die auf Produktschäden beruhen, die ihre Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich haben. Der Lieferant wird uns weiter die Kosten für aus diesem Grund von uns eingeleitete Rückrufaktionen erstatten.

§ 7 Rechnung und Zahlung

Rechnungen sind durch die Post gesondert an unsere Geschäftsadresse zu senden. Die Bezahlung von geleisteten Arbeitspaketen erfolgt nach erfolgreicher Abnahme des Gewerks durch den Projektleiter. Mit der Zahlung sind weder ein Anerkenntnis ordnungsgemäßer Erfüllung noch ein Verzicht auf die Haftung des Lieferanten wegen Mängelansprüche verbunden.


§ 8 Abtretung

Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.

 
§ 9 Vertraulichkeit, beigestellte Unterlagen und Gegenstände

1. Sämtliche Unterlagen oder Gegenstände, die wir dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrags überlassen, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Nach Erledigung des Auftrags sind uns diese Unterlagen oder Gegenstände kostenfrei zurückzusenden.

2. Der Lieferant darf von uns gelieferte Werkzeuge nur für die Bearbeitung der von uns bestellten Ware verwenden.

3. Der Lieferant verpflichtet sich, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von KUTTIG GmbH und ihrer Kunden auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren. Im Falle einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht wird eine Vertragsstrafe von EUR 20.000,- sofort zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.


§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für beide Vertragsparteien Troisdorf bzw. AG Siegburg/LG Bonn.


§ 11 Wettbewerb

Erbringt der Lieferant als Subunternehmer eine Leistung für einen Kunden der KUTTIG GmbH, verpflichtet sich der Lieferant, nicht während der Vertragslaufzeit einschließlich zwei Jahre nach Abnahme des Gewerks mittelbar oder unmittelbar, unter eigenem oder fremden Namen, für eigene oder fremde Rechnung, bei diesem Kunden tätig zu werden. Hierunter fällt auch ein evtl. nur gelegentliches Tätigwerden. Bei Zuwiderhandlungen ist die KUTTIG GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,- oder 20% der in den ersten zwei Jahren beim Kunden bezogenen Vergütungen zu verlangen.

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Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Lieferung und Implementierung von SAP Business One (Stand: 01.12.2009)

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist die Lieferung von SAP BUSINESS ONE Lizenzen, die Konzeption des Einführungsprozesses sowie die Implementierung des Systems beim Auftraggeber. Die Parteien sind sich einig, dass eine Implementierung im Rahmen der Standard-Funktionen von SAP BUSINESS ONE erfolgen soll. Für die Lieferung und Nutzung der SAP BUSINESS ONE-Lizenzen gelten darüber die Bedingungen der SAP AG; diese sind Bestandteil einer separaten Vereinbarung. Nicht Bestandteil der Vereinbarung sind alle Harmonisierungs-, Standardisierungs- und Normierungsarbeiten wie z.B. die Entwicklung neuer Nummern- und Klassensystemen oder die Neugestaltung von Geschäftsprozessen. Sollten diese Arbeiten für einen sinnvollen Einsatz von SAP BUSINESS ONE erforderlich sein, werden sie separat als Dienstleistung angeboten und ggf beauftragt (siehe auch § 6 CHANGE REQUEST).

§ 2 Gewährleistung

Grundsätzlich gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme eines Systems. Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel auf, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum, währenddessen die Mängel beseitigt werden. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Mängelbehebung derart, dass entsprechende Systemtests durchgeführt werden. Programmfehler hat der Auftraggeber KUTTIG unverzüglich mitzuteilen; KUTTIG ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Hersteller SAP zu melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann. KUTTIG weist darauf hin, dass SAP BUSINESS ONE eine Standardsoftware der SAP AG ist; die Beseitigung von Fehlern liegt somit ausschließlich im Machtbereich der SAP. Sollte ein Softwarefehler erheblichen Einfluss auf die Abwicklung von elementaren Geschäftsprozessen beim Auftraggeber haben, werden Auftraggeber und KUTTIG Ausweichlösungen (WorkArounds) entwickeln, soweit dies in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen möglich ist. Bei gerügten Fehlern, die auf falscher Bedienung seitens des Auftraggebers beruhen, muss KUTTIG dartun, dass es sich um Bedienungsfehler des Anwenders oder um fehlerhafte Stammdaten handelt und nicht um von KUTTIG/SAP zu vertretende Mängel. Die in einem solchen Fall entstehenden Mehraufwendungen für Problemanalyse und ¿beseitigung werden von KUTTIG separat dokumentiert und nach Aufwand berechnet.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Grundsätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, den Systemeinführungsprozess entsprechend den Vorgaben von KUTTIG umfassend zu unterstützen. Dies umfasst neben der Benennung eines entscheidungsbefugten Projektleiters auch die Freistellung von KeyUsern (wenn erforderlich). Darüber hinaus erbitten wir die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes für die Dauer der Implementierungsarbeiten beim Auftraggeber.

Dies bedeutet im Einzelnen:

Für die Konzeptionsphase:
Unterstützung bei der Beschaffung aller notwendigen Informationen zur Abbildung der Geschäftsprozesse in SAP BUSINESS ONE.

Für die Übernahme von Altdaten (falls gewünscht):


Festlegung der zu übernehmenden Datenobjekte
Bereitstellung der Daten in gebräuchlichen Formaten (z.B. TEXT- oder EXCEL-Format)
Unterstützung bei der Prüfung der Datenkausalität
Prüfung der Datenqualität
Abnahme des Endergebnisses der Datenübernahme
Erfassung von Parameter- und Stammdaten, wenn eine automatische Datenübernahme nicht erfolgt

Für die Individualisierung von Formularen (falls gewünscht)
Entwicklung von Layoutvorgaben für die Umsetzung in SAP BUSINESS ONE
Erhebung aller für einen Produktivbetrieb notwendigen Reports

Für die Vorbereitung des Produktivbetriebs
Unterstützung bei der Definition von Testszenarien
Bereitstellung der für die Testverfahren erforderlichen IT-Infrastruktur

Für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen
Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten (falls die Maßnahmen nicht bei KUTTIG stattfinden sollen)
Hilfestellung bei der Koordination

§ 4 Programm-Wartung

Die angebotenen Programmwartungen sind Produkte der SAP und beinhalten die kostenlose Bereitstellung von Patches und neuen Releases von SAP BUSINESS ONE. Die Installations- und Implementierungsarbeiten für die Inbetriebnahme neuer Patches/Releases durch KUTTIG sind Dienstleistungen, die nicht Bestandteil der Wartung sind und somit separat angeboten und beauftragt werden müssen. Gleiches gilt für betriebswirtschaftliche Beratungen und Hilfestellungen hinsichtlich des Einsatzes des Systems SAP BUSINESS ONE, unabhängig davon, ob diese Leistungen telefonisch oder Vorort erbracht werden. Die Vereinbarungen zur Programm-Wartung können mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

§ 5 Haftung

KUTTIG haftet für Vorsatz sowie im Falle mindestens fahrlässigen Verhaltens, soweit die Haftung auf die Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten bezogen ist. Die Haftung ist grundsätzlich begrenzt durch die Höhe der von KUTTIG abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. KUTTIG haftet je Schadensfall für einen von ihr zu vertretenden Personenschaden- und / oder Sachschaden pauschal bis maximal 3 Mio EUR sowie bei einem von ihr zu vertretenden Vermögensschaden bis maximal 0,5 Mio EUR. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Leistung von KUTTIG nachweislich deshalb nicht erbracht werden kann, weil die SAP-Software fehlerhaft ist oder weil die IT-Infrastruktur des Auftraggebers, auf der SAP BUSINESS ONE zum Einsatz kommen soll, mangelhaft ist.

§ 6 Zusatzanforderungen / ChangeRequests

Sollten die Standardfunktionen von SAP BUSINESS ONE ggf für die Abbildung der Geschäftsprozesse des Auftraggebers nicht ausreichen und wünscht der Auftraggeber deshalb individuelle Systemerweiterungen, die über ein Customizing via Parametertabellen hinausgehen, werden diese Erweiterungen im Einzelfall analysiert, angeboten, beauftragt und zusätzlich abgerechnet (ChangeRequest). Diese Vorgehensweise gilt auch, wenn nach Systemabnahme Änderungen am Customizing durchgeführt werden sollen.

§ 7 Abnahme des Systems

Grundsätzlich sind Arbeiten von KUTTIG schriftlich abzunehmen, wenn KUTTIG die Arbeiten fertig gestellt hat und dies durch Vorlage eines Abnahmeformulars anzeigt. Die Endabnahme geschieht derart, dass der Auftraggeber innerhalb eines 4-Wochen-Zeitfensters, beginnend mit dem Produktivstart, alle Mängel dokumentiert und KUTTIG schriftlich mitteilt. Nach Abarbeitung dieser Mängelliste ist das System automatisch abgenommen. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

§ 8 Geheimhaltung / Verschwiegenheit

KUTTIG verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse zu wahren und nicht weiterzugeben. Dies gilt auch für Betriebsangehörige von KUTTIG. KUTTIG belehrt seine Mitarbeiter über die Geheimhaltungspflicht gemäß des Datenschutzgesetzes.

§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien, soweit rechtlich zulässig, ist für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Siegburg.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen des Vertrags insgesamt oder einzelne von ihnen nicht rechtswirksam und/oder undurchführbar sein, oder sollte sich in der Gesamtregelung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Die Vertragsparteien sind alsdann verpflichtet, anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausführung einer Lücke eine Regelung zu treffen, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt ist. 

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Leistungsbeschreibung KUTTIG-Internet SDSL (Stand: 01.12.2009)

Die KUTTIG Computeranwendungen GmbH (im Folgenden „KUTTIG“) bietet einen breitbandigen Internetzugang auf Basis der SHDSL-Technologie mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6016 kbit/s. Die Datenübertragung erfolgt dabei symmetrisch. KUTTIG behält sich vor, die Leistungen ganz oder teilweise über Dritte zu erbringen.

§1 Produktdefinition

Das Produkt KUTTIG-Internet SDSL bietet eine Anbindung an das Internet inklusive der nachfolgend beschriebenen IP-Dienstleistungen als Komplettlösung zur Übermittlung von IP-Paketen vom und zum Internet bzw. zur Anbindung eines Internet–Protokoll-(IP-)kompatiblen Kundennetzwerks (LAN). Der Service beinhaltet die Bereitstellung einer Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und eines Endgerätes (SHDSL-Router, Customer Premises Equipment – CPE) zur Anbindung eines IP-kompatiblen LAN.

Die angegebenen Übertragungsbandbreiten sind Maximalwerte und abhängig von den im Nutzungszeitraum bestehenden Netzauslastungen, der Leistungsfähigkeit der anbietenden Server im öffentlichen Internet sowie der Qualität der TAL. Physikalische Eigenschaften der TAL können sich auch während der Vertragslaufzeit dahingehend verändern, dass sich die tatsächliche Übertragungsrate verringert. Maßgeblich für die angegebenen Durchsatz-Werte sind die in TCP/IP-basierenden Netzen üblichen, durchschnittlichen IP-Paketgrößen von 400 Byte oder größer.

1.1 Produktvarianten

KUTTIG-Internet SDSL 2048 sym. wird dem Kunden auch dann zum Weiterverkauf überlassen, wenn im Rahmen der Bereitstellung festgestellt wird, dass eine Übertragungsrate von 2048/2048 kbit/s nicht erreicht werden kann, wohl aber eine Übertragungsrate von 1024/1024 kbit/s.

KUTTIG-Internet SDSL 4096 sym. wird dem Kunden auch dann zum Weiterverkauf überlassen, wenn im Rahmen der Bereitstellung festgestellt wird, dass eine Übertragungsrate von 4096/4096 kbit/s nicht erreicht werden kann, wohl aber eine Übertragungsrate von 2048/2048 kbit/s.

KUTTIG-Internet SDSL 6016 sym. wird dem Kunden auch dann zum Weiterverkauf überlassen, wenn im Rahmen der Bereitstellung festgestellt wird, dass eine Übertragungsrate von 6016/6016 kbit/s nicht erreicht werden kann, wohl aber eine Übertragungsrate von 3072/3072 kbit/s.

In allen drei vorgenannten Fällen gilt das jeweilige Entgelt für das ursprünglich beauftragte Produkt.

Werden auch die genannten niedrigeren Übertragungsraten unterschritten, kann der Kunden den betreffenden KUTTIG-Internet SDSL Anschluss innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bereitstellung der Leistung außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

1.2 Geographische Verfügbarkeit der Leistung

KUTTIG-Internet SDSL steht in vielen Bereichen zur Verfügung. Die Verfügbarkeit eines Standortes kann durch KUTTIG überprüft werden. 

1.3 IP-Adresse / Network Address Translation (NAT)

Das Produkt KUTTIG Internet SDSL beinhaltet standardmäßig die Zuteilung einer offiziellen, festen IP-Adresse. Die Verwendung von NAT (Network Address Translation) und die damit verbundene Übersetzung der Netzwerk-IP-Adressen in die offizielle IP-Adresse ist einerseits eine Sicherheitsfunktion, da die Netzwerk-Adressen nach außen hin nicht mehr sichtbar und damit nicht unmittelbar angreifbar sind, andererseits kann das Kundennetzwerk (LAN) ohne großen Umstellungsaufwand angebunden werden. Die Vergabe der festen IP-Adresse ermöglicht darüber hinaus die Anbindung kundeneigener Server (Mailserver, Webserver etc.). NAT kann jedoch eine Firewall nicht ersetzen. Zur Absicherung des LAN gegen Angriffe aus dem Internet wird daher die Implementierung einer Firewall empfohlen.

Auf Wunsch kann ein 8er­ Netz (mit bis zu fünf nutzbaren IP-Adressen) kostenfrei beauftragt werden, soweit die Vergaberichtlinien des RIPE (Réseaux IP Européens) dem nicht entgegenstehen und unter Beachtung dieser Richtlinien. Bei der Vergabe weiterer IP-Adressen (bis zu 32) können weitere Kosten entsprechend der Preisliste für KUTTIG Internet SDSL anfallen.

IP-Adressen werden aus einem Allocated-CIDR-(Classless-Interdomain-Routing) Block vergeben, der von der jeweils zuständigen Registry (RIPE) zugeteilt wurde. Es werden ausschließlich Provider-Aggregated (PA-)Adressen vergeben. Die Vergabe erfolgt in Übereinstimmung mit den Regelungen des RIPE. Alle IP-Adressen fallen unmittelbar nach Vertragsbeendigung an KUTTIG zurück.

Die Übernahme und das Routing von kundeneigenen IP-Adressen sind nicht möglich. Darunter fallen sowohl kundeneigene Provider-Independent-(PI-) als auch Provider-Aggregated-(PA-) IP-Adressen.

1.4 IP-Routing nach Internet-Standards

Die Daten werden auf Basis der allgemein anerkannten technischen Standards des Internets geroutet. Die Leistung der KUTTIG ist hierbei darauf beschränkt, eine funktionstüchtige Schnittstelle zu den Netzen anderer Anbieter zur Verfügung zu stellen. Für das Produkt KUTTIG Internet SDSL ist durch die Verwendung des PPPoE-Protokolls eine IP-MTU (Maximum Transfer Unit, d.h. maximale Größe eines IP-Pakets) von 1492 Byte vorgegeben.

1.5 Inhouse-Verkabelung

Die für die Leistungsbereitstellung ggf. notwendige technische Aufrüstung des Inhouse-Netzes hat durch den Kunden zu erfolgen.

§ 2 Installation

KUTTIG überlässt dem Kunden bei allen Produktvarianten von KUTTIG Internet SDSL leihweise ein Endgerät (SHDSL-Router, Customer Premises Equipment – CPE) als Endstelleneinrichtung, das den Abschluss des KUTTIG-Netzes definiert. Das Endgerät wird nach Beauftragung eines KUTTIG Internet SDSL-Anschlusses an den Kunden versendet.

2.1 KUTTIG Internet SDSL (2048 sym.)

Bei der Produktvariante KUTTIG Internet SDSL 2048 sym. wird die Installation des Endgerätes durch den Kunden anhand der dem Endgerät beiliegenden Installationsanleitung vorgenommen.

Die Freischaltung und Einrichtung weiterer IP-Adressen erfolgt nach Kontaktierung des KUTTIG-Service durch den Kunden über die mitgeteilte Support-Rufnummer, soweit die Vergaberichtlinien des Réseaux IP Européens (RIPE) nicht entgegenstehen und unter Beachtung dieser Richtlinien. 

2.2 KUTTIG Internet SDSL (4096 sym. und 6016 sym.)

Bei den Produktvarianten KUTTIG Internet SDSL 4096 sym. und 6016 sym. wird die Installation von KUTTIG nach Absprache mit dem Kunden durch einen Servicetechniker vorgenommen.

KUTTIG hat den Kunden darüber zu informieren, dass zum vereinbarten Installationstermin alle notwendigen Vorbereitungen am Installationsort getroffen sein müssen, die nicht im Installationsservice enthalten sind, insbesondere die Inhouse-Verkabelung, das Vorhandensein des von KUTTIG leihweise zur Verfügung gestellten Endgerätes und die Anwesenheit eines technischen Ansprechpartners.

Die Kosten für einen Mehraufwand aufgrund nicht rechtzeitig getroffener Vorbereitungen seitens des Kunden sind von dem Kunden zu übernehmen.

Im Rahmen der Anschaltung werden mehrere TALs der Deutsche Telekom AG (im Folgenden „DTAG“) sowie vorhandene, vom Kunden zu stellende Leitungen des zugehörigen Anschlusses im Inhouse-Netz verwendet. Gegenseitige Beeinflussungen können hierbei nicht ausgeschlossen werden. KUTTIG ist bemüht, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten durch die Verwendung anderer TALs die Störung zu vermeiden.

2.3 Installation KUTTIG Internet SDSL im Rahmen eines Produktwechsels

Bei einem Produktwechsel auf eine andere Bandbreite ist innerhalb der KUTTIG Internet SDSL Produktfamilie immer ein Endgerätetausch mit Neuinstallation erforderlich.

Bei einem Produktwechsel auf die KUTTIG Internet SDSL 2048 Variante ist das Endgerät von dem Kunden zu installieren. Die Installation des Endgerätes bei einem Wechsel auf die Produktvarianten KUTTIG Internet SDSL 4096 oder 6016 wird durch einen Servicetechniker von KUTTIG durchgeführt.

Eventuell durch die Neuinstallation notwendige Arbeiten am Kunden-LAN sind von dem Kunden im Anschluss an den Installationstermin selbst durchzuführen.

Die Anzahl der Ports bei den Endgeräten kann je nach eingesetztem Endgerätetyp variieren, wodurch möglicherweise der Einsatz eines Hubs oder Switches für den Kunden notwendig wird, die bei Bedarf von dem Kunden zu stellen sind.

Durch den Endgeräte-Austausch kommt es während des Installationstermins zu einer Unterbrechung der Internetverbindung.

§ 3  Abrechnung

Die Höhe des einmaligen Bereitstellungspreises ist abhängig von der für den jeweiligen KUTTIG-Internet SDSL Anschluss beauftragten Bandbreite und der Vertragslaufzeit.
Je bereitgestelltem KUTTIG Internet SDSL-Anschluss wird dem Kunden ein monatlicher Festpreis,
unabhängig von dem über dem jeweiligen Anschluss transferierten Datenvolumen (Flatrate),
in Rechnung gestellt.

§ 4 KUTTIG-Router-Service

Produktbestandteil ist ein auf den Anschluss abgestimmtes Endgerät (SHDSL-Router Customer Premises Equipment – CPE), welches dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit leihweise zur Verfügung gestellt wird. Das Endgerät ist mit einer Ethernet-Schnittstelle (10-Base-T) für den Anschluss an das Netzwerk des Kunden ausgestattet.
Eine Installationsanleitung wird für die in Ziffer 2.1 beschriebene Produktvariante zur Selbstinstallation durch den Kunden mitgeliefert.

4.1 Erstkonfiguration

Bestandteil des KUTTIG-Router-Services ist die Erstkonfiguration des Endgerätes sowie der Austausch des Endgerätes im Falle eines Hardware-Defektes gemäß Ziffer 5.1.3. Etwaige nachträgliche Konfigurationen und individuelle Einstellungen werden im Einzelfall auf Anfrage durchgeführt. Änderungen an Konfigurationen und Einstellungen können je Anschluss bis zu zweimal monatlich unentgeltlich durchgeführt werden. Die Konfiguration des Endgerätes erfolgt grundsätzlich durch KUTTIG.

4.2. Kundenspezifische Konfiguration

Auf Wunsch des Kunden kann eine Änderung der Standardkonfiguration des Endgerätes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten durchgeführt werden. Die Möglichkeiten einer kundenspezifischen Konfiguration sind zurzeit auf folgende Punkte beschränkt:

Änderung des lokalen privaten Netzes (NAT) 
Abschalten der NAT-Funktion und Eintragen öffentlicher IP-Adressen auf dem LAN-Interface
Eintragung lokaler Routen 
Abschaltung / Umkonfiguration des Endgerät-eigenen DHCP-Servers 
Eintragung von Inverse-NAT-Einträgen
Änderung der „Portmappings“, ausgenommen hiervon sind der UDP-Port 161 [SNMP] sowie der TCP-Port 23 [Telnet]

Je Anschluss sind Änderungen der Konfiguration auf Anfrage bis zu zweimal pro Monat unentgeltlich möglich.

§ 5 Netzmanagement und Service

Das Netzwerk wird im Network Operation Center (NOC) an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden überwacht. Die Verfügbarkeit des Backbones beträgt mindestens 99,9 % im Jahresdurchschnitt. Die Endkundenverfügbarkeit beträgt im Jahresdurchschnitt mindestens 98,9 %. Geplante und dem Kunden mitgeteilte Wartungsarbeiten, Behinderungen des Zugangs zur Kundenlokation im Fehlerfall, Zeitverluste, beispielsweise durch Verzögerungen bei der Entstörung, die KUTTIG nicht zu vertreten hat, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. Ebenfalls nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit gehen Offlinezeiten durch einen Leitungsschwenk im Rahmen eines Umzugs oder Produktwechsels ein.

5.1 Service und Entstörung

Zur Beseitigung von Störungen erbringt KUTTIG insbesondere folgende Leistungen:

5.1.1 Annahme von Störungsmeldungen

Störungsmeldungen des Kunden werden täglich von 7:00 bis 18:00 Uhr entgegengenommen. Der Service ist wie folgt erreichbar:

Tel.: 02241 / 9833 595 E-Mail-Adresse: helpdesk@kuttig.com

5.1.2 Entstörfrist

Die über das Jahr und alle Störungsmeldungen eines KUTTIG Internet SDSL-Anschlusses gleich verteilt gemittelte Zeit, innerhalb der eine gemeldete Störung zu beheben ist, wird nachfolgend als Mean Time To Restore (MTTR) bezeichnet. Sie beträgt für KUTTIG Internet SDSL 12 Stunden. Maßgebend sind die Zeitpunkte im Trouble Ticket System der KUTTIG, welche die qualifizierte Meldung einer Störung, also die Öffnung eines Trouble Tickets bzw. die Behebung der Störung, also die Schließung eines Trouble Tickets, angeben. Eine Leistung gilt als entstört, wenn der Austausch von IP-Paketen von und zum Internet wieder möglich ist. Nicht eingerechnet werden Zeiten, in denen der Kunde oder Dritte, für die KUTTIG nicht einzustehen hat, für Verzögerungen bei der Entstörung verantwortlich sind. Die MTTR gilt nicht für eine nicht von KUTTIG zu vertretende Störung oder Zerstörung der physikalischen Anbindung (z.B. TAL).

Beruht die Störung auf einem Defekt des von KUTTIG leihweise zur Verfügung gestellten Endgerätes, die nur durch einen Austausch des Endgerätes behoben werden kann, so wird der Zeitraum, der für den Austausch erforderlich ist, bei der Berechnung der MTTR nicht berücksichtigt.

5.1.3 Endgeräte-Austausch

Der Kunde meldet im Falle einer Störung an dem von KUTTIG bereitgestellten Endgerät unverzüglich den Störungsfall mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung an KUTTIG. Ist ein Austausch des Endgerätes notwendig, wird ein neues Endgerät schnellstmöglich zum Kunden verschickt. Das Ersatzgerät hat eine Grundkonfiguration, die mit der von KUTTIG aufgespielten Standardkonfiguration identisch ist. 

KUTTIG hält darüber hinaus eine aktuelle Konfiguration des Endgerätes des Kunden vor. Der Kunde kann nach einem Austausch die letzte aktuelle Konfiguration beim KUTTIG-Support abrufen und seinem Endkunden den vollen Service wiederherstellen. Ein telefonischer Support wird durch KUTTIG während der telefonischen Service-Zeiten unter der KUTTIG-Geschäftskunden-Supportline geleistet. Für die Installation des Endgerätes gelten die unter Ziffer 2 aufgeführten Bedingungen.

 5.2  Wartungsarbeiten

Zur Optimierung und Leistungssteigerung des Netzes sieht KUTTIG Wartungsfenster vor. Diese liegen im Regelfall in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 02:00 und 06:00 Uhr. Sollte ein Wartungsfenster außerhalb der vorgenannten Regelzeiten von KUTTIG eingeplant werden, so wird KUTTIG den Kunden hierüber in der Regel fünf Kalendertage im Voraus informieren. Während der Wartungszeit können die technischen Einrichtungen im notwendigen Umfang außer Betrieb genommen werden.

5.3   Mitwirkungspflichten

Ist für eine Entstörung der Zugang zu einem Standort des Kunden erforderlich (z.B. zur Entstörung), so ist vom Kunden sicherzustellen, dass KUTTIG zu den von KUTTIG genannten Zeiten Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten des Kunden erhält und dass ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht, der befugt ist, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und der über die zur Entstörung erforderlichen Informationen verfügt. Sollten diese Mitwirkungspflichten nicht eingehalten werden, ist KUTTIG nicht verpflichtet, die in Ziffer 5.1.2 vereinbarte Entstörfrist einzuhalten, KUTTIG bleibt jedoch verpflichtet, die Entstörung vorzunehmen. Des Weiteren wird der Zeitraum zwischen dem von KUTTIG erwünschten Zutrittstermin und dem Zeitpunkt, zu dem der Zutritt ermöglicht wird, bei der Berechnung der in Ziffer 4 vereinbarten Endkundenverfügbarkeit nicht als Nichtverfügbarkeit gewertet.

5.3.1 Ungerechtfertigte Entstörung

Wird erst im Rahmen der Störungsbeseitigung die Verantwortlichkeit des Kunden oder eines Dritten, für den KUTTIG nicht einzustehen hat, festgestellt, so hat der Kunde den der KUTTIG GmbH entstandenen Aufwand mit 125,00 € je Arbeitsstunde zzgl. MwSt. zu ersetzen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass KUTTIG kein oder ein geringerer Schaden durch die ungerechtfertigte Störungsmeldung entstanden ist.

5.3.2 Wiederholte Anfahrt

Wird im Rahmen der Bereitstellung von KUTTIG Internet SDSL 4096 sym. oder KUTTIG Internet SDSL 6016 sym. eine wiederholte Anfahrt eines Servicetechnikers notwendig, weil der Kunde den vereinbarten Installationstermin nicht eingehalten hat oder weil die vom Kunden zu treffenden Maßnahmen wie z.B. Inhouse-Verkabelung nicht erfolgt sind, ist KUTTIG berechtigt, diesen entstandenen Aufwand dem Kunden pauschal mit 250,00 € zzgl. MwSt. je zusätzlicher Anfahrt in Rechnung zu stellen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass KUTTIG kein oder ein geringerer Schaden durch die zusätzliche Anfahrt entstanden ist. 

§ 6 Optionale Leistungen

Der Kunde kann optional kostenpflichtige Leistungen in Anspruch nehmen, die je Vorgang mit einem einmaligen Festpreis abgerechnet werden.

6.1 Vor-Ort-Installation (für KUTTIG Internet SDSL 2048 sym.)

Auf Wunsch des Kunden kann die Vor-Ort-Installation für KUTTIG Internet SDSL 2048 sym. beauftragt werden. Für die Vor-Ort-Installation fällt ein einmaliger Festpreis gemäß der gültigen Preisliste für KUTTIG Internet SDSL an.

6.2 Expressaustausch eines Endgerätes

Bei Defekt des Endgerätes kann der Kunde optional einen Expressaustausch beauftragen, der eine Bereitstellung des neuen Endgerätes an der gewünschten Lieferadresse binnen 6 Stunden nach Eingang des entsprechenden Auftragsformulars bei KUTTIG beinhaltet. Das Formular erhält der Kunde bei Bedarf über den Business-Support. Eine Kombination mit einer Vor-Ort-Installation gemäß Ziffer 5.1 ist nicht möglich.

6.3 Umzug

6.3.1  Umzug in durch KUTTIG versorgtes Gebiet

Während der Vertragslaufzeit von KUTTIG Internet SDSL kann die Leitung an einen anderen Standort umgezogen werden, sofern KUTTIG Internet SDSL am neuen Standort verfügbar ist. Das Umzugsformular wird dem Kunden  zusammen mit den Vertragsunterlagen bereitgestellt. Für den Umzug fällt ein einmaliges Entgelt gemäß dem aktuell gültigen Umzugsformular für KUTTIG Internet SDSL an.

6.3.2 Umzug in unversorgtes Gebiet

Ist KUTTIG Internet SDSL am neuen Standort nicht verfügbar, wird der jeweilige Vertrag mit einer einmaligen Abschlusszahlung von 50% der Summe des monatlichen Grundpreises, der bis zum Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit fällig geworden wäre, gekündigt. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass KUTTIG kein oder ein geringerer Schaden durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstanden ist.

6.4 Produktwechsel

Während der Vertragslaufzeit von KUTTIG Internet SDSL kann der Kunde je Anschluss einen Wechsel auf eine andere Produktvariante beauftragen. Über die möglichen Wechselszenarien sowie der einmalige Festpreis für das gewünschte Wechselszenario erhält der Kunde von KUTTIG ein entsprechendes Angebot.

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Leistungsbeschreibung KUTTIG-Domainreservierung (Stand: 01.12.2009)

1.     Allgemeines

1.1     Standardleistung

KUTTIG bietet im Rahmen der Produktvariante „KUTTIG Domain“ die Registrierung, Übernahme und Verwaltung von Second Level Domains an.

1.2     Personenbezogene Daten

KUTTIG weist ausdrücklich darauf hin, dass im Zuge der Beantragung und Verwaltung einer Domain personenbezogene Daten des Kunden bei KUTTIG gespeichert und, soweit dies im Rahmen der Registrierung notwendig ist, an die jeweilige zentrale Registrierungsstelle (nachfolgend „Registry“ gennant) und andere Vordienstleister weitergeleitet werden. Einzelne personenbezogene Daten wie Name und Adresse des Kunden, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen werden mit schriftlichem Einverständnis des Kunden im öffentlich zugänglichen WHOIS-Register der Registry gespeichert. Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Speicherung und Weitergabe der erforderlichen personenbezogenen Daten an die genannten Stellen.

1.3     Freiheit der Delegation

KUTTIG hat das Recht, die Delegation der vom Kunden gewünschten Domain über einen frei durch KUTTIG wählbaren Registrar durchzuführen.

1.4     IDN-Domains (IDN = Internationalized Domain Names)

Wird eine IDN-Domain registriert oder transferiert, so kommt der Vertrag über die Domain in nicht-kodierter Schreibweise zustande; die PUNY-Code Schreibweise dient lediglich der technischen Übersetzung. KUTTIG übernimmt keine Gewährleistung für die Nutzbarkeit der Domain, insbesondere für Mail-Dienste.

1.5     Verfahren bei Zahlungsverzug

Bei einem Zahlungsverzug von vier (4) Wochen ist KUTTIG berechtigt, die Leistung „KUTTIG Domain“ zu sperren und die Domain an die zuständige Registry zurückzugeben.

1.6     Weitere Vertragsbestandteile

Die ICANN Transfer Policy (einsehbar unter www.icann.org/transfers/) und die UDRP (UDRP = Uniform domain-Name Dispute Resolution Policy, einsehbar unter www.icann.org/udrp/udrp.htm) sind ausdrücklich Vertragsbestandteile. 

 

2.     Registrierung von Domain-Namen

2.1     Allgemeines

KUTTIG veranlasst die Registrierung nationaler oder internationaler Second Level Domains im Auftrag und Namen des Kunden bei der zuständigen Registry. KUTTIG schuldet dem Kunden allein den Registrierungsvorgang, es wird keine Gewähr für dessen Erfolg übernommen.

Eine über KUTTIG registrierte Domain muss auch über KUTTIG verwaltet werden.

2.2     Prüfung der Verfügbarkeit

Vor einer Beauftragung der Registrierung einer Domain überprüft der Kunde, ob diese noch verfügbar, d.h. noch nicht belegt und von Rechten Dritter frei ist. Eine solche Prüfung für die Top Level Domain .de kann beispielsweise im Internet über die Website der DENIC (http://www.denic.de) durchgeführt werden.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle mit der Nutzung und Registrierung einer Zeichenfolge als Domain verbundenen namens- oder markenrechtlichen Streitigkeiten zwischen ihm und Dritten und stellt KUTTIG in diesem Zusammenhang ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Nutzung einer Domain durch KUTTIG erfolgt nicht. KUTTIG behält sich vor, bei offensichtlicher oder vermuteter Rechtswidrigkeit einer Domain die Beantragung oder deren Verwaltung abzulehnen.

2.3     Registrierung beim zuständigen Registry

Der Kunde schließt für die Registrierung der Domain einen Vertrag mit der jeweils zuständigen Registry. KUTTIG übernimmt dabei die Ermittlung und Weiterleitung der für die Domain-Registrierung erforderlichen Daten an die zuständige Registry sowie die Vermittlung des Vertrages zwischen Kunden und Registry. KUTTIG ist berechtigt, die Registrierung oder Übernahme einer Domain für den Kunden durch einen beliebigen Registrar ausführen zu lassen. Die Gewährleistung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der für die Domain-Verwaltung notwendigen Daten liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

Die Registrierung der Domains erfolgt ausschließlich gemäß den Registrierungsbedingungen und Registrierungsrichtlinien der zuständigen Registry; im Falle der DENIC sind die Registrierungsbedingungen und –richtlinien im Internet auf der DENIC Web-Site www.denic.de einzusehen.

 

3.     Übertragung einer bestehenden Domain (KK-Antrag)

3.1     Allgemeines

KUTTIG veranlasst im Auftrag des Kunden die Übertragung einer bereits durch den Kunden registrierten Domain von einem anderen Provider zu KUTTIG. Zu diesem Zweck stellt KUTTIG einen Konnektivitäts-Koordinations-Antrag (KK-Antrag) bei der jeweils zuständigen Registry.

Eine zu KUTTIG per KK-Antrag übertragene Domain muss auch durch KUTTIG verwaltet werden.

3.2     Mitwirkungspflicht des Kunden

Der KK-Antrag kann durch die jeweils zuständige Registry nur dann genehmigt werden, wenn dem bisherigen Domain-Provider eine wirksame Kündigung mit der Ankündigung eines KK-Antrages vorliegt. Liegt eine solche Kündigung nicht vor, lehnt der bisherige Domain-Provider die Übertragung der Domain zu KUTTIG ab. Eine Genehmigung des KK-Antrags durch die Registry kann in diesem Fall nicht erfolgen.

Um einen erfolgreichen Ablauf der Domain-Übertragung zu ermöglichen, ist der Kunde deshalb verpflichtet, die zu übertragende Domain wirksam und rechtzeitig beim bisherigen Domain-Provider zu kündigen. Der Kunde ist außerdem dazu verpflichtet, vor Beginn der Übertragung für die Korrektheit der Einträge in dem zu der zu übertragenden Domain gehörigen WHOIS-Eintrag zu sorgen.

Sollte KUTTIG nach erfolgter KK-Antragsstellung bei der zuständigen Registry eine Ablehnung des KK-Antrages erhalten (NACK = not acknowledged), wird KUTTIG den Kunden vom Eingang des NACK in Kenntnis setzen und erneut auf das Erfordernis der schriftlichen Kündigung beim bisherigen Domain-Provider hinweisen.

Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, den bisherigen Domain-Provider nochmals zur Freigabe der Domain zu bewegen. Erfolgt binnen einer Frist von 4 Wochen nach Eingang des NACK bei KUTTIG eine verspätete Genehmigung durch die Registry (LateACK = Late acknowledged), so stellt KUTTIG dem Kunden – unabhängig davon, ob die Domainübertragung erfolgreich durchgeführt werden konnte oder nicht – die vollen Kosten für den KK-Antrag in Rechnung und schließt die Bearbeitung des KK-Antrages ab. Der Kunden kann jederzeit erneut einen KK-Antrag bei KUTTIG beauftragen.

 

4.     Verwaltung einer Domain

4.1     Allgemeines

KUTTIG übernimmt die Verwaltung der vom Kunden über KUTTIG registrierten bzw. per KK-Antrag auf sie übertragenen Domains.

4.2     Bereitstellung eines Domain Names Servers (DNS)

KUTTIG stellt dem Kunden zentrale Primary und Secondary Domain Name Server kostenlos zur Nutzung bereit. Wünscht der Kunde ausdrücklich die Nutzung kundeneigener DNS-Server, so trägt der Kunde die KUTTIG hierdurch entstandenen Kosten für den Mehraufwand bei Registrierung, Übertragung oder Konfiguration in voller Höhe.

4.3     Änderung der Domain-Registrierung

KUTTIG veranlasst im Auftrag des Kunden gemäß aktueller Preisliste die Änderungen der Daten, die für die durch KUTTIG verwaltete Domain des Kunden bei der zuständigen Registry eingetragen sind.

4.4     Lösung der Domain und Vertragsbeendigung

KUTTIG veranlasst im Auftrag des Kunden gemäß aktueller Preisliste die Rückgabe und Löschung einer Domain an die zuständige Registry. Die Löschung einer Domain erfordert einen schriftlichen Auftrag des Kunden. Nach Erteilung des Auftrags wird die Domain innerhalb von vier (4) Wochen an die zuständige Registry zurückgegeben und durch diese gelöscht, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist nicht die Weiterführung dieser Domain mit einem anderen Provider vereinbart.

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Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Lieferung und Implementierung von CAD/PDM-Software der Hersteller AUTODESK bzw. GAIN (Stand: 01.12.2009)

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist die Lieferung von CAD/PDM-SOFTWARE Lizenzen, die Konzeption des Einführungsprozesses sowie die Implementierung des Systems beim Auftraggeber. Die Parteien sind sich einig, dass eine Implementierung im Rahmen der Standard-Funktionen der CAD/PDM-SOFTWARE erfolgen soll. Für die Lieferung und Nutzung der CAD/PDM-SOFTWARE -Lizenzen gelten darüber hinaus die Bedingungen der AUTODESK bzw. GAIN; diese sind Bestandteil einer separaten Vereinbarung. Nicht Bestandteil der Vereinbarung sind alle Harmonisierungs-, Standardisierungs- und Normierungsarbeiten wie z.B. die Entwicklung neuer Nummern- und Klassensysteme oder die Neugestaltung von Geschäfts- und Konstruktionsprozessen. Sollten diese Arbeiten für einen sinnvollen Einsatz von CAD/PDM-SOFTWARE erforderlich sein, werden sie separat als Dienstleistung angeboten und ggf. beauftragt (siehe auch § 6 CHANGE REQUEST).

§ 2 Gewährleistung

Grundsätzlich gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme eines Systems. Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel auf, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum, währenddessen die Mängel beseitigt werden. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Mängelbehebung derart, dass entsprechende Systemtests durchgeführt werden. Programmfehler hat der Auftraggeber KUTTIG unverzüglich mitzuteilen; KUTTIG ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Hersteller der Software zu melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann. KUTTIG weist darauf hin, dass CAD/PDM-SOFTWARE eine Standardsoftware der AUTODESK/GAIN ist; die Beseitigung von Fehlern liegt somit ausschließlich im Machtbereich dieser Hersteller. Sollte ein Softwarefehler erheblichen Einfluss auf die Abwicklung von elementaren Geschäftsprozessen beim Auftraggeber haben, werden Auftraggeber und KUTTIG Ausweichlösungen (WorkArounds) entwickeln, soweit dies in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen möglich ist. Bei gerügten Fehlern, die auf falscher Bedienung seitens des Auftraggebers beruhen, muss KUTTIG dartun, dass es sich um Bedienungsfehler des Anwenders oder um fehlerhafte Stammdaten handelt und nicht um von KUTTIG/AUTODESK/GAIN zu vertretende Mängel. Die in einem solchen Fall entstehenden Mehraufwendungen für Problemanalyse und -beseitigung werden von KUTTIG separat dokumentiert und nach Aufwand berechnet.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Grundsätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, den Systemeinführungsprozess entsprechend den Vorgaben von KUTTIG umfassend zu unterstützen. Dies umfasst neben der Benennung eines entscheidungsbefugten Projektleiters auch die Freistellung von KeyUsern (wenn erforderlich). Darüber hinaus erbitten wir die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes für die Dauer der Implementierungsarbeiten beim Auftraggeber.

Dies bedeutet im Einzelnen:

Für die Konzeptionsphase:

  • Unterstützung bei der Beschaffung aller notwendigen Informationen zur Abbildung der Geschäftsprozesse in der CAD/PDM-SOFTWARE.

Für die Übernahme von Altdatenbeständen (falls gewünscht):

  • Festlegung der zu übernehmenden Datenobjekte
  • Bereitstellung der Daten in gebräuchlichen Formaten
  • Unterstützung bei der Prüfung der Datenkausalität
  • Prüfung der Datenqualität
  • Abnahme des Endergebnisses der Datenübernahme
  • Erfassung von Parameter- und Stammdaten, wenn eine automatische Datenübernahme nicht erfolgt

Für die Individualisierung von Formularen (falls gewünscht):

  • Entwicklung von Layoutvorgaben für die Umsetzung in der CAD/PDM-SOFTWARE
  • Erhebung aller für einen Produktivbetrieb notwendigen Reports

Für die Vorbereitung des Produktivbetriebs:

  • Unterstützung bei der Definition von Testszenarien
  • Bereitstellung der für die Testverfahren erforderlichen IT-Infrastruktur

Für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen:

  • Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten (falls die Maßnahmen nicht bei KUTTIG stattfinden sollen)
  • Hilfestellung bei der Koordination

§ 4 Programm-Wartung

Die angebotenen Programmwartungen sind Produkte der AUTODESK/GAIN und beinhalten die kostenlose Bereitstellung von Patches und neuen Releases der CAD/PDM-SOFTWARE. Die Installations- und Implementierungsarbeiten für die Inbetriebnahme neuer Patches/Releases durch KUTTIG sind Dienstleistungen, die nicht Bestandteil der Wartung sind und somit separat angeboten und beauftragt werden müssen. Gleiches gilt für technische/methodische/organisatorische Beratungen und Hilfestellungen hinsichtlich des Einsatzes der CAD/PDM-SOFTWARE, unabhängig davon, ob diese Leistungen telefonisch oder Vorort erbracht werden. Die Vereinbarungen zur Programm-Wartung können mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

§ 5 Haftung

KUTTIG haftet für Vorsatz sowie im Falle mindestens fahrlässigen Verhaltens, soweit die Haftung auf die Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten bezogen ist. Die Haftung ist grundsätzlich begrenzt durch die Höhe der von KUTTIG abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. KUTTIG haftet je Schadensfall für einen von ihr zu vertretenden Personenschaden- und / oder Sachschaden pauschal bis maximal 3 Mio EUR sowie bei einem von ihr zu vertretenden Vermögensschaden bis maximal 0,5 Mio EUR. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Leistung von KUTTIG nachweislich deshalb nicht erbracht werden kann, weil die CAD/PDM-SOFTWARE fehlerhaft ist oder weil die IT-Infrastruktur des Auftraggebers, auf der CAD/PDM-SOFTWARE zum Einsatz kommen soll, mangelhaft ist.

§ 6 Zusatzanforderungen / ChangeRequests

Sollten die Standardfunktionen der CAD/PDM-SOFTWARE ggf für die Abbildung der Geschäftsprozesse des Auftraggebers nicht ausreichen und wünscht der Auftraggeber deshalb individuelle Systemerweiterungen, die über ein Customizing via Parametertabellen hinausgehen, werden diese Erweiterungen im Einzelfall analysiert, angeboten, beauftragt und zusätzlich abgerechnet (ChangeRequest). Diese Vorgehensweise gilt auch, wenn nach Systemabnahme Änderungen am Customizing durchgeführt werden sollen.

§ 7 Abnahme des Systems

Grundsätzlich sind Arbeiten von KUTTIG schriftlich abzunehmen, wenn KUTTIG die Arbeiten fertig gestellt hat und dies durch Vorlage eines Abnahmeformulars anzeigt. Die Endabnahme geschieht derart, dass der Auftraggeber innerhalb eines 4-Wochen-Zeitfensters, beginnend mit dem Produktivstart, alle Mängel dokumentiert und KUTTIG schriftlich mitteilt. Nach Abarbeitung dieser Mängelliste ist das System automatisch abgenommen. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

§ 8 Geheimhaltung / Verschwiegenheit

KUTTIG verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse zu wahren und nicht weiterzugeben. Dies gilt auch für Betriebsangehörige von KUTTIG. KUTTIG belehrt seine Mitarbeiter über die Geheimhaltungspflicht gemäß des Datenschutzgesetzes.

§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien, soweit rechtlich zulässig, ist für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Siegburg.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen des Vertrags insgesamt oder einzelne von ihnen nicht rechtswirksam und/oder undurchführbar sein, oder sollte sich in der Gesamtregelung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Die Vertragsparteien sind alsdann verpflichtet, anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausführung einer Lücke eine Regelung zu treffen, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt ist. 

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